Mit der Grundausbildung startet der erste Lehrgang in der Feuerwehr, den neuaufgenommene Mitglieder absolvieren müssen. Im Grundausbildungslehrgang, der auch Truppmann Teil 1 genannt wird, lernen die Teilnehmer die grundlegenden Fertigkeiten für den Einsatz- und Übungsdienst, aber auch ihre Rechte und Pflichten in der Feuerwehr.