Zum 29. März 2021 hat das Innenministerium seine „Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren“ vom Januar 2021 fortgeschrieben. Neben dem Verweis auf die grundsätzlichen Hygieneregeln im Rahmen der Pandemie, wird darin auch die Nutzung von sogenannten Schnelltests oder Selbsttests wird als Ergänzung empfohlen.