Ditz.-Hirschlanden, 25.10.2019 20:07
Brennendes Laub
Der Bauwertstoffhof "Am Froschgraben" bei Schwieberdingen wäre die korrekte Adresse für das Renovierungsholz gewesen, dass ein Anwohner mit Hilfe eines Feuers direkt vor seinem Wintergarten in einem Loch entsorgen wollte. Da es sich hierbei um ein ordnungswidriges Feuer handelte, bekam der Verursacher eine Belehrung durch die alarmierte Polizei und Feuerwehr. Neben der Brandgefahr entstehen beim Verbrennen von lackiertem Holz hochgiftige Dioxine, die über Staubpartikel in die Luft und in den Boden verteilt werden. Die Feuerwehr brauchte nicht mehr tätig werden, da der Bewohner einsichtig war und das Feuer selber löschte.
Das Verbrennen von Abfällen - auch Grünabfällen - ist innerorts verboten und außerorts nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt (z. B. bei Feuerbrandbefall). Eine Meldung bei der Feuerwehr ist immer erforderlich.